Die Pfarrgemeinde Maria Neustift ist Teil der neu errichteten Pfarre Ennstal (www.pfarre-ennstal.at)

Änderungen der Pfarrstruktur

Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 wurde die Pfarre Maria Neustift aufgehoben und mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 mit den gleichzeitig aufgehobenen Pfarren Gaflenz, Großraming, Kleinreifling, Laussa, Losenstein, Reichraming, Ternberg und Weyer vereinigt (fusioniert) und als neue Pfarre auf Dauer errichtet.

Der Name der neuen Pfarre lautet: Ennstal. Der Sitz des Pfarramts (Pfarrbüros) ist: 4452 Ternberg, Pfarrhofstraße 10.

Gemäß “Linzer Diözesanblatt; Ausgabe Nr. 6-2022, 24. Oktober 2022”:

Die neue Pfarre Ennstal ist entsprechend § 3 OdP die Gesamtrechtsnachfolgerin der Pfarre Maria Neustift. Mit der Aufhebung der Pfarre Maria Neustift gehen alle Rechte und Pflichten auf die Pfarre Ennstal über.

Das Gebiet der neuen Pfarre Ennstal ist deckungsgleich mit dem Gebiet der aufgehobenen Pfarren Gaflenz, Großraming, Kleinreifling, Laussa, Losenstein, Maria Neustift, Reichraming, Ternberg und Weyer, deren Gläubige unter der Hirtensorge des für die Pfarre Ennstal bestellten Pfarrers mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 die neu errichteten Pfarre Ennstal bilden.

In der neuen Pfarre Ennstal bestehen im Sinn von § 8 OdP folgende Teilgemeinden: Gaflenz, Großraming, Kleinreifling, Laussa, Losenstein, Maria Neustift, Reichraming, Ternberg, Weyer.

Die Pfarrkirche der neuen Pfarre Ennstal ist die auf den Titel „Hl. Franz von Sales“ geweihte Kirche in 4462 Reichraming, Unterer Kirchenberg 1. Die bisherigen Pfarrkirchen der aufgehobenen Pfarren sind künftig weitere Kirchen (Filialkirchen) der neuen Pfarre Ennstal. Ihnen kommt jedenfalls weiter das Recht zu, dass in ihnen alle Sakramente gefeiert werden dürfen.

Gemäß “Verlautbarung für den Übergang von der bisherigen Pfarre zur Gründung der zukünftigen Pfarre auf der derzeitigen Dekanatsebene”:

Die derzeitigen Pfarren werden als Rechtsperson aufgehoben, bleiben aber innerhalb der größeren neuen Pfarre als Pfarr(teil)gemeinden unter pfarrlicher Leitung, zusammen mit dem jeweiligen Seelsorgeteam aus Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort und dem Pfarrgemeinderat, bestehen. Die Eigenständigkeit in finanziellen und pastoralen Fragen wird durch einen weiter bestehenden Rechtsträger der Pfarr(teil)gemeinde gewährleistet.

Weiterführende Informationen:

Verlautbarung für den Übergang – Stabstelle Pfarrstruktur (pdf)

Linzer Diözesanblatt mit den Dekreten (pdf)

Rechtstexte: Ordnung der Pfarren in der Diözese Linz (pdf)

Seelsorger und priesterliche Dienste in der Pfarre Ennstal (pdf)